Montag, 1. März 2010

Vertrag von Lissabon ermöglicht "Eurogendfor"-Einsätze gegen Bevölkerung

Politics:
by Goldseiten
Über die nur wenig bekannte europäische Sondereingreiftruppe "Eurogendfor" informierten wir Sie schon vor geraumer Zeit. Inzwischen befehligt deren im italienischen Vicenza angesiedeltes Kommando mehr als 3.000 Mann. Und mit dem jetzt in Kraft getretenen "Vertrag von Lissabon" (der inhaltlich ja nichts anderes darstellt als die zu Recht umstrittene "EU-Verfassung") wurden auch die rechtlichen Grundlagen für "Eurogendfor"-Einsätze in europäischen Staaten gelegt.
Die Aussichten sind erschreckend: Über den Einsatz in einem Mitgliedland entscheidet ab sofort ein "Kriegsrat", der sich aus den Verteidigungs- und Innenministern der an "Eurogendfor" beteiligten Länder und des gegebenenfalls betroffenen Staates (nicht alle EU-Staaten sind an "Eurogendfor" beteiligt, können aber betroffen sein) zusammensetzt. Wenn der Einsatz in einem "befreundeten" EU-Staat erst einmal auf diese Weise beschlossen wurde, herrscht dort faktisch Besatzungsrecht! Die von "Eurogendfor" in Beschlag genommenen Gebäude und Gebiete gelten danach als "immun" und sind auch für die Behörden des betroffenen Landes nicht mehr zugänglich! Dazu kommen umfangreiche polizeiliche und geheimdienstliche Befugnisse sowie die Möglichkeit, auch in enger Zusammenarbeit mit dem Militär für "Ruhe und Ordnung" zu sorgen.
Auch in Anbetracht der für etliche europäische Staaten (darunter Deutschland) prognostizierten sozialen Unruhen können sich die jeweiligen Politiker nun beruhigt zurücklehnen. Es ist ihnen mit Hilfe von "Eurogendfor" jetzt problemlos möglich, im Falle von anhaltenden Unruhen oder von Großdemonstrationen auf die eigene Bevölkerung schließen zu lassen, Rädelsführer festzusetzen oder ganze Gebiete abzuriegeln, ohne dafür eigene Militär- oder Polizeikräfte heranzuziehen, die sich möglicherweise mit den Demonstranten solidarisieren könnten. Und eine spätere juristische Aufarbeitung der "Eurogendfor"-Einsätze wird wegen der damit verbundenen Ausnahmebefugnisse kaum möglich sein...
 

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